Schaden­gutachten

In der Regel nutzen Versicherungen Schadengutachten zur Regulierung von Unfällen. Nur qualifizierte Sachverständige oder Unfallanalytiker sind befugt, solche Gutachten zu erstellen. Sorgfältig und unparteiisch erstellen wir dieses Gutachten basierend auf einer detaillierten Analyse. 


Dabei ermitteln wir sowohl den Restwert als auch die anfallenden Reparaturkosten. Es ist wichtig zu wissen, dass dem Geschädigten keine Kosten durch den Sachverständigen entstehen. Die Kosten für das Schadengutachten werden von der Haftpflicht­versicherung des Unfall­verursachers getragen.